Maklerprovision 2026: Was das Bestellerprinzip für Käufer und Verkäufer bedeutet
§§656a–d BGB regelt die Maklerprovision beim Wohnungskauf seit 2020: Halbteilungsprinzip, je 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Was gilt 2026 konkret — und was ändert sich vielleicht noch?