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Maklerprovision 2026: Was das Bestellerprinzip für Käufer und Verkäufer bedeutet

Mai 12, 2026Mai 12, 2026 von Markus Weber
Maklerprovision 2026: Was das Bestellerprinzip für Käufer und Verkäufer bedeutet

§§656a–d BGB regelt die Maklerprovision beim Wohnungskauf seit 2020: Halbteilungsprinzip, je 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Was gilt 2026 konkret — und was ändert sich vielleicht noch?

Kategorien Garten & Pflanzen Schlagwörter §656d BGB, Bestellerprinzip, Immobilienkauf, Maklerprovision

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